Wir sind da, wenn Sie uns brauchen!

Unsere Leistungen

Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe

Eine selbstbestimmte Lebensführung in liebevoller Atmosphäre kann körperliche und geistige Alterungsprozesse nachweislich verlangsamen. Genau hier setzen wir an: Wir fördern eine aktive Lebensführung und begleiten, betreuen oder unterstützen Sie oder Ihre geliebten Angehörigen mit Herz.

Tschüß Einsamkeit!

Alltagsbegleitung

Wir sind im ganz normalen Alltag an Ihrer Seite und unterstützen Sie mit Herz, Hand und Verstand. Unsere Alltagsbegleitung hilft Ihnen dabei, das Leben unbeschwerter zu genießen und neue Lebensfreude zu gewinnen.

  • Wir begleiten Sie zum Arzt, beim Einkauf oder Spaziergang.
  • Wir haben immer ein offenes Ohr. Auch gemeinsam Lachen oder Sorgen teilen macht das Leben leichter.
  • Gemeinsam finden wir heraus, was Ihnen Spaß macht: Wir können kochen, lesen oder etwas ganz Neues ausprobieren.
  • Sich regen bringt Segen und hält Körper und Geist fit. Deshalb möchten wir Sie dabei unterstützen, regelmäßig die frische Brise einzuatmen und mit vereinten Kräften Ihre Umgebung zu erkunden.

Ihre Bedürfnisse stehen für uns im Mittelpunkt.

Personen mit Pflegegrad können unsere Alltagsbegleitung über ihre Pflegeversicherung kostenlos in Anspruch nehmen.

Ordnung muss sein!

Hauswirtschaftliche Versorgung

Wir unterstützen Menschen, die ihren Haushalt auf Grund von Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Schwangerschaft langfristig oder vorübergehend nicht mehr selbstständig bewältigen können.

Hauswirtschaftliche Versorgung meint alle Tätigkeiten, die zur Haushaltsführung notwendig sind. Dabei wollen wir Sie in Ihrer Selbstständigkeit unterstützen und Ihre eigenen Fähigkeiten aktivieren. Was Sie nicht selbst erledigen können, nehmen wir Ihnen ab. Dazu gehören:

  • Zubereitung von kalten und warmen Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung
  • Reinigung von Kleidung
  • Einkaufen von Lebensmitteln

Unser Anspruch ist es, Ihnen durch unsere Unterstützung ein selbstbestimmtes Leben mit mehr Lebensfreude und Energie zu schenken.

Das Herz kennt keine Demenz!

Schwerpunkt Demenz

An Demenz Erkrankte profitieren sogar besonders von einem warmherzigen und geduldigen Umgang.

Auch wenn Demenzkranke auf ihre Mitmenschen einen verwirrten und befremdlichen Eindruck machen, bleiben ihre Wertvorstellungen und Bedürfnisse doch gleich. Vor allem wollen auch sie als Mensch wertgeschätzt und akzeptiert werden – und zwar so, wie sie sind.

Wir verstehen gut, dass Angehörige oder Partner für die betroffene Person extra viel da sein möchten. Für an Demenz Erkrankte da zu sein, bringt jedoch ungeahnte Herausfoderungen mit sich. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht Betroffene, die uns anvertraut werden, mit der notwendigen Zuneigung, Geborgenheit und dem Vertrauen zu betreuen, die jeder Mensch verdient.

Wir ermöglichen Betroffenen eine bestmögliche Versorgung in ihrer gewohnten Umgebung und bieten Angehörigen Entlastung.

Wir entlasten!

Pflegende Angehörige

Pflegebedürftige Menschen werden oft von Angehörigen rund um die Uhr betreut. Doch was passiert, wenn Pflegende durch eigene Arztbesuche, Behördengänge, Krankheit oder einen Urlaub verhindert sind und eine verdiente Auszeit benötigen.

In diesem Fall kann Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI in Anspruch genommen werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die pflegebedürftige Person muss durch eine private Pflegeperson mindestens 6 Monate in ihrer Wohnung gepflegt worden sein.
  • Der Pflegegrad muss mindestens 2 oder höher sein.

Aufräumen mit System

Haushaltsorganisationstraining

Unsere Dienstleistung im hauswirtschaftlichen Bereich umfasst auch ein Haushalts­organisations­training, z. B. für Familien in herausfordernden Lebenslagen oder für Menschen, die Gegenstände pathologisch Horten (ugs. Messie-Syndrom).

Hier begleiten wir Betroffene bei der systematischen Entrümpelung und trainieren mit ihnen im Familiensystem, wie sie den Haushalt zukünftig optimal managen (Einkaufen, Essen zubereiten, sauber machen, Ordnung halten etc.). Die Bereitschaft zur Mitarbeit und Veränderung ist hierbei notwendige Voraussetzung.

Haushaltsorganisationstraining für Familien ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 20 SGB VIII.

Wir sind für Sie da!

Rufen Sie uns gerne an.

Wenn Sie uns gerade nicht persönlich erreichen, können Sie gerne eine Nachricht und Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen Sie dann zurück.

Herzliche Grüße

Nicole Marr mit Team

Gut zu wissen!

Unsere Angebote umfassen in der Regel unterschiedliche SGB-Leistungen, die unterschiedlich abgerechnet werden. Doch mit dieser Wissenschaft müssen Sie sich nicht auseinandersetzen, das erledigen wir für Sie.

Unsere Leistungen im Überblick

Alltagsbegleitung nach § 45a Absatz 4 SGB XI

Dies ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.

Für Fragen und Informationen wenden Sie sich gerne an uns.

Demenzbetreuung im Rahmen des § 45a Absatz 4 SGB XI

Dies ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.

Für Fragen und Informationen wenden Sie sich gerne an uns.

Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Dies ist eine Leistung der Krankenversicherung.

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.

Voraussetzungen:

  • Im Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Darüber hinaus erhalten Versicherte, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches vorliegt, auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist.

Für Fragen und Informationen wenden Sie sich gerne an uns.

Haushaltsorganisationstraining für Familien nach § 20 SGB VIII

Dies ist eine Leistung der Kinder- und Jugenhilfe.

Wir leiten Familenmitglieder gezielt zur Verhaltensänderung an, indem wir direkt in den Familienhaushalten an einer Verbesserung der häuslichen Alltagssituation arbeiten. Im Fokus stehen die Themen: bedarfsgerechte Grundversorgung der Familienmitglieder und Basishygiene in der Wohnung. Im Rahmen des Angebots unterstüzten wir auch bei der Entrümpelung des Haushalts. Das Angebot richtet sich an Familienhaushalte in schwieriger sozialer Lage wie Alleinerziehendenstatus oder eine Überforderung wegen unterschiedlicher innerfamiliärer Bedingungen.

Für Fragen und Informationen wenden Sie sich gerne an uns.

Haushaltsorganisationstraining bei Pathologischem Horten

„Messie-Syndrom“ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für das Pathologische Horten (englisch Hoarding Disorder). Das Haushaltsorganisationstraining für Betroffene kann eine Leistung der Kranken- oder Sozialversicherung sein.

Pathologisches Horten ist keine Angewohnheit, die sich von außen durch Ermahnungen oder einzelne Aufräumaktionen in den Griff bekommen lässt. Es handelt sich um ein Krankheitsbild aus der Gruppe der Zwangsstörungen und verwandter Störungen, das im Diagnosesystem ICD-11 erstmals den Status einer eigenständigen Diagnose „Pathologisches Horten“ aufgenommen wird, unter der Codierung ICD11 6B24. Die Betroffenen haben Schwierigkeiten, sich von Gegenständen zu trennen – auch von solchen, die die meisten Menschen als wert- oder nutzlos betrachten (z. B. Müll).

Wir leiten Betroffene gezielt zur Verhaltensänderung an, indem wir mit ihnen an einer Verbesserung der häuslichen Alltagssituation arbeiten. Im Fokus stehen die Themen: bedarfsgerechte Grundversorgung und Basishygiene in der Wohnung. Im Rahmen des Angebots unterstüzten wir auch bei der Entrümpelung des Haushalts.

Für Fragen und Informationen wenden Sie sich gerne an uns.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Dies ist eine Leistung der Pflegeversicherung.  

Gemäß § 39 SGB XI „übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr“, wenn die „Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert“ ist. Dabei kann die Verhinderungspflege auch für stundenweise Betreuung und Entlastung genutzt werden. „Andere Gründe“ gem. § 39 SGB XI liegen z. B. vor, wenn die Angehörigen arbeiten oder privaten Verpflichtungen nachgehen. 

Voraussetzungen:

  • Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben und der Pflegebedürftige muss zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein.

Für Fragen und Informationen wenden Sie sich gerne an uns.

Mahlzeitenzubereitung und Grundversorgung

Wir unterstützen Pflegebedürftige bei der selbstständigen Zubereitung von Mahlzeiten. Für Personen, die ihre Mahlzeiten nicht selbst zubereiten können, bereiten wir die kalten oder warmen Speisen zu. Diese Dienstleistung ist auch Teil der Alltagsbegleitung nach § 45a Absatz 4 SGB XI oder Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.

Einkaufsservice

Wir erledigen Ihren Wocheneinkauf oder begleiten Sie beim Einkaufen. Diese Dienstleistung ist auch Teil der Alltagsbegleitung nach § 45a Absatz 4 SGB XI oder Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.

Rund um den Haushalt

Wir aktivieren und unterstützen Pflegebedürftige bei Tätigkeiten wie Fenster reinigen, Boden wischen und saugen, Wäsche waschen und bügeln. Für Personen, die dies nicht selbst erledigen können, bieten wir den kompletten Reinigungsservice an. Diese Dienstleistung ist auch Teil der Alltagsbegleitung nach § 45a Absatz 4 SGB XI oder Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.

Faq

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen, die häufiger an uns gestellt werden.

Was unterscheidet Sie von einem ambulanten Pflegedienst?

Wir bieten Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Versorgung. Hierzu kommen wir ganz individuell mehrmals täglich oder wöchentlich zu Ihnen. Pflegebedürftige Menschen benötigen häufig auch pflegerische Leistungen in unterschiedlichem Umfang, z. B. Hilfe bei der Medikation, Grundpflege. Diese Leistungen bieten wir derzeit nicht an. Wir kooperieren mit Pflegediensten aus der Region und stellen gerne Kontaktdaten zur Verfügung.

Benötige ich eine ärztliche Verordnung?

Für Haushaltshilfeleistungen nach § 38 SGB V ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Aus dieser muss hervorgehen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen. Bitte beachten Sie, dass die Haushaltshilfe beantragt werden muss, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen. Für Leistungen Ihrer Pflegeversicherung benötigen Sie keine ärztliche Verordnung. Es muss aber ein Pflegegrad bestehen.


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